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19.05.2008

Tagegeld bei Selbständigkeit:

Sind Selbständige krank und kassieren Leistungen von einer Krankentagegeldversicherung, müssen sie äußerst umsichtig vorgehen, um nicht den Anspruch auf diese Leistungen zu verlieren.Kümmern sie sich derweil auch nur in geringem Umfang um ihr Unternehmen, muss die Assekuranz nicht mehr zahlen, entschied der Bundesgerichtshof (Az:IV/ZR 129/06).Das gilt zum Beispiel für Handwerker, die während der Krankheit daheim Angebote schreiben und mit Auftraggebern verhandeln.Wollen sie ihrem Anspruch nicht verlieren, sollten kranke Chefs deshalb jegliche Arbeit ruhen lassen, warnt der Deutsche Anwaltsverein. 

BETRUG :

Anleger werden immer öfter Opfer von Kriminellen: 2006 ist die Zahl der registrierten Fälle von Beteiligungs-und Kapitalanalgebetrug um 70 Prozent auf 18115 in die Höhe geschnellt. Der dabei enstandene Gesamtschaden erreichte rund 500 Mio Euro. Allerdings ist dies nur die Spitze des Eisbergs: Die Dunkelziffer der nicht erfassten Fälle liegt weitaus höher. Viele Geschädigte melden den Betrug nicht bei der Polizei.Jedoch ist die Aufklärungsquote extrem hoch:Während allgemeine Betrugsfälle nach Angaben des BKA zu 84 Prozent aufgeklärt wurden, konnten die polizeilichen Fahnder nahezu alle erfassten Anlagebetrugsdelikte aufdecken(99,6 Prozent). Die geprellten Anleger allerdings sahen ihr Geld oft nicht wieder. Anleger sollten auf Warnsignale achten, rät der Bundesverband deutscher Banken. So sei Telefonwerbung für ein Investment ein Alarmzeichen, genauso das Versprechen hoher Gewinne. Vorsichtig sollten Anleger auch bei Anbietern aus dem Auslan und bei hohen Provisionen sein. Zudem setzten unseriöse Anbieter Interessenten häufig unter Zeitdruck.    


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